Rechtsanwältin Christiane I. Ringeisen
 Rechtsanwältin Christiane I. Ringeisen      

Betriebsverfassungsrecht

 

 

 

Das Betriebsverfassungsrecht regelt die Zusammenarbeit zwischen dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat, welcher als kollektiv Organ die Interessen der Arbeitnehmer vertritt.

 

Dabei handelt es sich um ein sehr komplexes Rechtsgebiet, das in der Beratung sowie Vertretung der Gremien neben dem juristischen know how vorallem viel Feingefühlt vom Rechtsbeistand verlangt.

 

 

 

 

Über dieses verfügt Frau Rechtsanwältin Ringeisen aufgrund ihrer praktischen Tätigkeit sowie als Referentin bei Fortbildungsträgern "Schulungen für Betriebsräte".

 

Entscheidend für eine erfolgreiche Betriebsratsarbeit ist insbesondere die Kommunikation, Willensbildung sowie Strategiebildung innerhalb des Gremiums.

 

 

 

Leistungen im Betriebsverfassungsrecht sind beispielsweise:

 

  • Durchsetzung Ihrer Mitbestimmungsrechte
  • Durchsetzung von Schulungsansprüchen
  • Beratung und Vertretung hinsichtlich der Informations- und Beteiligungsrechte
  • Gestaltung von Betriebsvereinbarungen
  • Verhandlung von Sozialplänen und Interessenausgleichen
  • Beratung für eine sichere BR-Wahl
  • Vertretung im Einigungsstellen-Verfahren
  • Vertretung im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren

 

  • Amtsenthebungsverfahren
  • Haftungsfragen des Betriebsrates bzw. des BR-Vorsitzenden
  • Beratung und Begutachtung zu wirksamen Beschlüssen

 

Kontakt

Kranichstraße 33
65428 Rüsselsheim

Festnetz: 06142 1737490

Telefax: 06142-1737492

E-Mail: info@kanzlei-ringeisen.de

 

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